AGB

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB) für Bestel­lung und Erwerb von Tickets und Gutscheinen zu Musical Dinner (Das Original)  Veran­stal­tungen.

  • Tele­fo­nisch sowie über unser Bestell­for­mular können Sie ONLINE Eintritts­karten und Gutscheine für das Musical Dinner (Das Original) bestellen.
  • Wir erheben weder Vorver­kaufs- noch Service­ge­bühren. Es wird ledig­lich 1,00 € Porto berechnet.
  • Der Versand der Eintritts­karten und Gutscheine erfolgt per Post und auf Rech­nung > Die Rech­nung ist inner­halb von 8 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung ohne Abzug zahlbar.
  • Verträge zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen in den Berei­chen Beher­ber­gung zu anderen Zwecken als zu Wohn­zwe­cken, Beför­de­rung von Waren, Kraft­fahr­zeug­ver­mie­tung, Liefe­rung von Speisen und Getränken sowie zur Erbrin­gung weiterer Dienst­leis­tungen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gungen, wenn der Vertrag für die Erbrin­gung einen spezi­fi­schen Termin oder Zeit­raum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Glamour Events Dienst­leis­tungen aus dem Bereich der Frei­zeit­be­tä­ti­gung anbietet, insbe­son­dere Eintritts­karten für Veran­stal­tungen, besteht kein Wider­rufs­recht. Jede Bestel­lung von Eintritts­karten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezah­lung der bestellten Karten.
  • Sollten wir die Rech­nung anmahnen müssen wird unsere externe Buch­hal­tung aktiv, das ist für uns mit Kosten verbunden und es werden die Vorver­kaufs­ge­bühren von 10% nach­be­rechnet. 
  • Eintritts­karten und Gutscheine sind vom Umtausch, Rück­nahme und Auszah­lung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausge­schlossen.
  • Die Eintritts­karten sind perso­na­li­siert. 
  • Gutscheine sind 3 Jahre ab dem Ausstel­lungs­datum gültig.
  • Im Falle einer durch höhere Gewalt bedingten Verschie­bung der Veran­stal­tung bleibt der Vertrag mit dem neu fest­ge­legten Veran­stal­tungs­termin als Erfül­lungs­zeit­punkt unver­än­dert bestehen.
  • Bei Ausfall einer Veran­stal­tung werden Sie umge­hend über die von Ihnen hinter­legten Kontakt­daten infor­miert. Sie haben die Möglich­leit sich die Karten wieder auszahlen zu lassen oder diese auf eine andere Veran­stal­tung umzu­bu­chen. Sollten wir inner­halb von 10 Tagen keine Reak­tion von Ihnen erhalten, schi­cken wir Ihnen auto­ma­tisch einen Gutschein zu, den Sie für jedes andere Musical Dinner nutzen bzw. einlösen können.
  • Bei Absage einer Veran­stal­tung kann nur der offi­zi­ellen Karten­preis in erstattet werden. 
  • Bitte infor­mieren Sie sich vor Ihrer Anreise, ob die Veran­stal­tung verlegt oder abge­sagt wurde.
  • Ihr Vertrags­partner ist die entspre­chende Vorver­kaufs­stelle, bei der Sie die Karten erworben haben.

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)

Die nach­fol­genden Geschäfts­be­din­gungen (AGB) sind Grund­lage und Bestand­teil jeder vertrag­li­chen Verein­ba­rung zwischen Glamour-Events.com und dem Auftrag­geber. Entge­gen­ste­henden Rege­lungen in Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen des Auftrag­ge­bers wider­spricht Glamour-Events.com hiermit ausdrück­lich. Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten nur für Verträge, an denen Verbrau­cher nicht betei­ligt sind. Die AGB gelten mit Vertrags­ab­schluss als ange­nommen.
§ 1 Vertrags­ab­schluss
1.      Verträge zwischen Glamour-Events.com und dem Auftrag­geber kommen grund­sätz­lich erst mit der ausdrück­li­chen Annahme durch Glamour-Events.com zustande. Ange­bote sind frei­blei­bend.
2.      Der Umfang der vertrag­li­chen Leis­tungs­ver­pflich­tung ergibt sich ausschließ­lich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung der Glamour-Events.com und / oder den Angaben in der Buchungs­be­stä­ti­gung.
3.      Neben­ab­reden, die den Umfang der vertrag­li­chen Leis­tungen verän­dern, bedürfen einer ausdrück­li­chen schrift­li­chen Bestä­ti­gung.
4.      Ände­rungen oder Abwei­chungen einzelner Vertrags­leis­tungen von dem verein­barten Inhalt des Vertrages, die nach Vertrags­ab­schluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Ände­rungen oder Abwei­chungen nicht erheb­lich sind und den Gesamt­zu­schnitt der verein­barten Vertrags­leis­tungen nicht beein­träch­tigen.
5.      Glamour-Events.com verpflichtet sich, dem Auftrag­geber unver­züg­lich über Leis­tungs­än­de­rungen oder Abwei­chungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Preise
1.      Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehr­wert­steuer.
2.      Sofern nichts anderes verein­bart ist, erfolgt die Beauf­tra­gung von Dritten im Namen und für Rechung von Glamour-Events.com. Glamour-Events.com ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leis­tungen Rech­nung zu legen oder Rechungen der von ihr beauf­tragten Person vorzu­legen.
3.      Im Angebot nicht veran­schlagte Leis­tungen, die auf Verlangen des Auftrag­ge­bers ausge­führt werden oder aber Mehr­auf­wen­dungen, die bedingt sind durch unrich­tige Angaben des Auftrag­ge­bers, durch unver­schul­dete Trans­port­ver­zö­ge­rungen oder durch nicht termin- oder fach­ge­rechte Vorleis­tungen Dritter, soweit sie nicht Erfül­lungs­hilfen von der Mega­star GmbH sind, werden dem Auftrag­geber zusätz­lich nach den aktu­ellen Vergü­tungs­sätzen von Glamour-Events.com in Rech­nung gestellt.
§ 3 Zahlung
1.      Glamour-Events.com ist berech­tigt, jede einzelne Leis­tung sofort nach deren Erbrin­gung in Rech­nung zu stellen. Rechungs­be­träge sind, soweit nichts anderes verein­bart wird, mit Rechungs­zu­gang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Glamour-Events.com berech­tigt, Zahlungen wie folgt zu verlangen:
2.      50% der verein­barten Vergü­tung bei Vertrags­ab­schluss
50% der verein­barten Vergü­tung bis 3 Tage vor dem ersten Veran­stal­tungstag
3.      Abzüge irgend­wel­cher Art sind ausge­schlossen. Anzah­lungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rück­tritt
1.      Sofern der Auftrag­geber die gebuchte Leis­tung absagt, entbindet diese Absage den Auftrag­geber grund­sätz­lich nicht von seiner Verpflich­tung, die vertrag­lich verein­barten Beträge zu bezahlen.
2.      Im Falle des Ausfalles des Künst­lers versucht   Glamour-Events.com, einen gleich­wer­tigen Ersatz­künstler zu stellen. Hier hat der Auftrag­geber aller­dings das Recht der außer­or­dent­li­chen Kündi­gung.
§ 5 Kündi­gung
1.      Wird die Veran­stal­tung in Folge bei Vertrags­ab­schluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheb­lich erschwert, gefährdet oder beein­träch­tigt, so können sowohl die Glamour-Events.com als auch der Auftrag­geber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekün­digt, so kann Glamour-Events.com für die bereits erbrachten oder zur Been­di­gung der Veran­stal­tung noch zu erbrin­genden Leis­tungen eine ange­mes­sene Entschä­di­gung verlangen.
2.      Das Recht der außer­or­dent­li­chen Kündi­gung steht der Glamour-Events.com dann zu, wenn das verein­barte Honorar durch den Kunden nicht zum Fällig­keits­zeit­punkt gezahlt wird. Diese Kündi­gung entbindet den Auftrags­geber nicht von seiner Verpflich­tung, die vertrag­lich verein­barten Beträge zu bezahlen.
§ 6 Haftung
1.      Die Haftung von Glamour-Events.com gegen­über dem Auftrag­geber auf Scha­dens­er­satz wegen vorver­träg­li­cher oder vertrag­li­cher Ansprüche ist auf insge­samt die Höhe des 3‑fachen verein­barten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätz­lich noch grob fahr­lässig durch Glamour-Events.com herbei­ge­führt wurde.
2.      Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahr­läs­sig­keit – soweit gesetz­lich zulässig – ausge­schlossen. Es wird zwischen der Glamour-Events.com und dem Auftrag­geber verein­bart, dass dieser die Leis­tungen von Glamour-Events.com grund­sätz­lich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
3.      Eine Haftung aufgrund einer uner­laubten Hand­lung wird ausge­schlossen.
4.      Bei einem Leis­tungs­an­gebot von Glamour-Events.com mit erhöhtem Risiko kann Glamour-Events.com die Unter­zeich­nung eines geson­derten Haftungs­aus­schlusses verlangen. Glamour-Events.com verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftrag­ge­bers durch den Abschluss oder auf Vermitt­lung einer entspre­chenden Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine höhere Haftungs­summe anzu­bieten, falls diese Risiken absi­cherbar sind. Die Versi­che­rungs­prä­mien für die höhere Versi­che­rung werden in diesem Fall Glamour-Events.com als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungs­re­ge­lungen.
5.      Soweit Glamour-Events.com im Auftrag eines Auftrag­ge­bers ihre Leis­tungen gegen­über Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftrag­ge­bers zuzu­rechnen sind, wie z.B. Erfül­lungs­ge­hilfen des Auftrag­ge­bers, Gäste des Auftrag­ge­bers u. Ä.) anzu­bieten und zu erbringen hat, stellt der Auftrag­geber Glamour-Events.com von sämt­li­chen Haftungs­an­sprü­chen Dritter frei, soweit diese die vorge­nannten Haftungs­grenzen über­steigen. Der Auftrag­geber verpflichtet sich zugunsten der Glamour-Events.com gleich lautende Haftungs­be­schrän­kungen und –ausschlüsse mit den Teil­neh­mern zu verein­baren.
6.      Glamour-Events.com über­nimmt keine Haftung für sämt­liche seitens des Auftrag­ge­bers oder Dritten für die Durch­füh­rung von Veran­stal­tungen zur Verfü­gung gestellten Mate­rials, Geräte und Plätze. Inso­weit stellt der Auftrag­geber Glamour-Events.com von jegli­chen Haftungs­an­sprü­chen frei, die vom Auftrag­geber oder Teil­neh­mern der Glamour-Events.com gegen­über erhoben werden.
7.      Glamour-Events.com haftet insbe­son­dere nicht, wenn das Einsatz­per­sonal während der Aktion den Weisungen des Auftrag­ge­bers unter­liegt.
8.      Glamour-Events.com haftet nicht für die Darbie­tungs­form und den Inhalt der von Ihr vermit­telten künst­le­ri­schen Leis­tungen. Mängel betref­fend die Vermitt­lung sind der Agentur unver­züg­lich, spätes­tens jedoch inner­halb einer Woche nach der Veran­stal­tung zu melden. Geschieht dies nicht, erlö­schen die Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden. Bei berech­tigter Mängel­rüge ist die Agentur nach eigener Wahl zur Preis­min­de­rung berech­tigt
§ 7 Miete
1.      Soweit Glamour-Events.com Gegen­stände jegli­cher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftrag­geber bei Verlust, Beschä­di­gung oder sons­tiger Beein­träch­ti­gung der Substanz und des Verwen­dungs­zwecks der vermie­teten bzw. verlie­henen Gegen­stände. Für Ersatz­an­sprüche von Glamour-Events.com ist der Wieder­be­schaf­fungs­wert zugrunde zu legen.
2.      Glamour-Events.com kann vom Auftrag­geber für vorbe­nannte Risiken, den Abschluss einer Versi­che­rung verlangen.
§ 8 Vermitt­lungs­leis­tung
1.      Glamour-Events.com haftet nicht für Leis­tungs­stö­rungen und Schäden im Zusam­men­hang mit Leis­tungen, die als Fremd­leis­tungen ledig­lich vermit­telt und/oder die im Angebot ausdrück­lich als Fremd­leis­tung gekenn­zeichnet sind.
2.      Wird bei einem Vermitt­lungs­ge­schäft einem der Auftrag­geber die ihm oblie­gende Leis­tung unmög­lich, so ist Glamour-Events.com von allen Ansprü­chen des jeweils anderen Auftrag­ge­bers frei­zu­stellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertrags­ver­let­zungen oder sons­tigen Scha­den­er­satz­an­sprü­chen.
3.      Soweit Glamour-Events.com als Vermittler und Agentur von Dienst­leis­tungen, künst­le­ri­schen Darbie­tungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jewei­lige Auftrag­geber, die von Glamour-Events.com herge­stellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direkt­ge­schäften zu nutzen. Diese Verpflich­tung des Auftrag­ge­bers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflich­tung ist Glamour-Events.com so zu stellen, als wäre das uner­laubte Direkt­ge­schäft von Glamour-Events.com vermit­telt worden. Glamour-Events.com hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermitt­lungs­pro­vi­sion — pro Verstoß des Auftrag­ge­bers -, die der Auftrag­geber für das konkrete Vermitt­lungs­ge­schäft an Glamour-Events.com gezahlt hätte.
4.      Ist Glamour-Events.com im Namen und im Auftrag des Auftrag­ge­bers vermit­telnd tätig, so hat der Auftrag­geber Kosten, die im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung der Veran­stal­tung anfallen, wie zum Beispiel GEMA,KSK, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§ 9 Gewähr­leis­tung
1.      Glamour-Events.com steht das Recht zu von Veran­stal­tungen, bei deren Teil­nahme beim Auftrag­geber beson­dere Eignungen körper­li­cher oder sons­tiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veran­stal­tung vom Vertrag zurück­zu­treten, soweit eine Vertrags­aus­füh­rung aus diesen Gründen unmög­lich ist und der Rück­tritt auch im wohl­ver­stan­denen Inter­esse des Auftrag­ge­bers oder der teil­neh­menden Dritten liegt. Glamour-Events.com ist auch berech­tigt, einzelne Teil­nehmer von der Veran­stal­tung auszu­schließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftrag­ge­bers liegen, erfor­der­lich erscheint.
2.      Sollte eine Leis­tung nicht oder nicht vertrags­gemäß erbracht werden, so hat der Auftrag­geber unver­züg­lich den Leis­tungs­mangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftrag­geber kann Ersatz­leis­tungen von Glamour-Events.com nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wich­tigem, Glamour-Events.com kenn­barem Grund, nicht zuzu­muten ist.
Insbe­son­dere wenn durch die Annahme der Ersatz­leis­tung der Gesamt­zu­schnitt der gebuchten Veran­stal­tung beein­träch­tigt wird.
3.      Bei evtl. auftre­tenden Leis­tungs­stö­rungen ist der Auftrag­geber verpflichtet, im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mungen mitzu­wirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftrag­geber ist verpflichtet, bei evtl. Leis­tungs­stö­rungen alles ihm Zumut­bare zu tun, um zu einer Behe­bung der Störung beizu­tragen und evtl. entste­henden Schaden gering zu halten.
4.      Soweit der Auftrag­geber eine Herab­set­zung des von ihm geschul­deten Vertrags­preises wegen behaup­teter Schlecht­er­fül­lung des Vertrages durch Glamour-Events.com begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Glamour-Events.com unver­züg­lich mitzu­teilen. Ist der Vertrags­partner Kauf­mann oder eine juris­ti­sche Person oder ein Unter­nehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Rekla­ma­tion können Ansprüche gegen Glamour-Events.com nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leis­tungs­mangel unver­züg­lich im Sinne des § 377 HGB nach vertrag­lich vorge­se­henem Ende der Veran­stal­tung gerügt wurde.
5.      Stellt der Auftrag­geber Räum­lich­keiten und Flächen für die Durch­füh­rung der Veran­stal­tung zur Verfü­gung, ist er dafür verant­wort­lich, dass die für die Durch­führ­bar­keit der Veran­stal­tung bereit­ge­stellten Räum­lich­keiten und Flächen zuge­lassen und geeignet sind. Der Auftrag­geber über­nimmt dann insbe­son­dere die Verpflich­tung, evtl. erfor­der­liche Geneh­mi­gungen einzu­holen, Stre­cken und Flächen gegen allge­meine Gefahren zu sichern und Gefah­ren­quellen auszu­schließen. Der Auftrag­geber über­nimmt für die von ihm zur Verfü­gung gestellten Räum­lich­keiten und Gelände die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht. Er stellt Glamour-Events.com von jegli­cher Haftung frei, die aus einer Verlet­zung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht, aus der Beschaf­fen­heit oder der Lage der über­las­senen Räum­lich­keiten und Flächen herrühren.
§ 10 Konkur­renz­schutz
1.      Die von Glamour-Events.com einge­setzten Personen dürfen durch den Auftrag­geber für die Dauer von 18 Monaten nach Been­di­gung des Einsatzes beim Auftrag­geber, weder aushilfs­weise, noch als feste Mitar­beiter ange­stellt, bzw. als Subun­ter­nehmen beauf­tragt oder an Dritte vermit­telt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konven­tio­nal­strafe von 5.000,00 € pro Person verein­bart. Weitere Scha­dens­er­satz­an­sprüche bleiben hiervon unbe­rührt.
§ 11 Schluss­be­stim­mung
1.      Alle perso­nen­be­zo­genen Daten, die von Glamour-Events.com zur Abwick­lung der Veran­stal­tung zur Verfü­gung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen miss­bräuch­liche Verwen­dung geschützt. Der Auftrag­geber erklärt seine Einwil­li­gung zur Spei­che­rung der Daten, die zur Abwick­lung des Auftrags erfor­der­lich sind.
2.      Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen nicht. Anstelle der unwirk­samen Bestim­mung ist eine Rege­lung zu verein­baren, die der wirt­schaft­li­chen Zweck­set­zung der Parteien am nächsten kommt.
3.      Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land.
§ 12 Gerichts­stand und Erfül­lungsort
Ist der Vertrags­partner Kauf­mann oder eine juris­ti­sche Person oder ein Unter­nehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichts­stand für sämt­liche Ansprüche aus diesem Vertrag Stade. Der Auftrag­geber kann die Glamour-Events.com unab­hängig vom Streit­wert nur beim Amts­ge­richt Stade verklagen.
 
Düden­büttel, den 15.07.2008